Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Weitblick Gutachten – Inhaber [INHABER-NAME] Stand: [MONAT JAHR] § 1 GELTUNGSBEREICH (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Sachverständigenleistungen zwischen Weitblick Gutachten (nachfolgend "Sachverständiger") und dem Auftraggeber. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Sachverständige ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. § 2 VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG (1) Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung von KFZ-Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen, insbesondere Unfallschadengutachten, Fahrzeugbewertungen, Oldtimer-Gutachten, Restwertermittlungen, Fotodokumentationen sowie Privat- und Gerichtsgutachten. (2) Der Sachverständige erstellt das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, nach dem aktuellen Stand der Technik sowie unter Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachgebiets. Er ist in der Erstattung des Gutachtens frei und an Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich des Ergebnisses nicht gebunden (Neutralität und Unabhängigkeit). (3) Das Gutachten wird ausschließlich für den vereinbarten Zweck erstellt. Eine Verwendung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen. § 3 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES (1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Auftragserteilung dar. (2) Mit Absenden des Formulars "Schaden melden", einer E-Mail, einem Anruf oder einer sonstigen Anfrage gibt der Auftraggeber noch keinen verbindlichen Auftrag ab, sondern bittet um Kontaktaufnahme. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Sachverständigen bzw. durch die Bereitstellung des Fahrzeugs zur Besichtigung nach Terminvereinbarung zustande. § 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS (1) Der Auftraggeber stellt das zu begutachtende Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Besichtigung bereit und gewährt dem Sachverständigen ungehinderten Zugang. (2) Der Auftraggeber erteilt alle für die Begutachtung erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und vollständig und stellt die notwendigen Unterlagen (z.B. Fahrzeugschein, Vorschäden, Reparaturrechnungen, Angaben zur gegnerischen Versicherung) zur Verfügung. (3) Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten, kann der Sachverständige eine hierdurch entstehende Verzögerung oder Mehraufwand nicht zu vertreten. § 5 VERGÜTUNG (1) [HIER DEINE ABRECHNUNG EINTRAGEN – Beispiel:] Bei Haftpflichtschäden mit Fremdverschulden richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe gemäß der jeweils gültigen Honorartabelle des Sachverständigen (Grundhonorar) zuzüglich Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten, Fotokosten, Schreibkosten, Porto). (2) Bei Fahrzeugbewertungen, Oldtimer-Gutachten und sonstigen Gutachten ohne Schadenbezug erfolgt die Abrechnung nach Pauschale oder Aufwand gemäß gesonderter Vereinbarung. (3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (4) Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt in der Regel die eintrittspflichtige gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Schadensgutachtens. Der Auftraggeber bleibt gegenüber dem Sachverständigen Schuldner des Honorars, soweit die Versicherung nicht oder nicht vollständig leistet. § 6 ABTRETUNG Der Auftraggeber kann seinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung erfüllungshalber an den Sachverständigen abtreten. Eine entsprechende Abtretungserklärung wird gesondert vereinbart. Die Abtretung befreit den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht, soweit die Versicherung nicht zahlt. § 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. (2) Bei Zahlungsverzug ist der Sachverständige berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. § 8 EIGENTUM AM GUTACHTEN / NUTZUNGSRECHTE (1) Das Gutachten und die darin enthaltenen Lichtbilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars Eigentum des Sachverständigen. (2) Die Urheber- und Nutzungsrechte am Gutachten verbleiben beim Sachverständigen. Der Auftraggeber darf das Gutachten für den vereinbarten Zweck verwenden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken bedarf der Zustimmung des Sachverständigen, es sei denn, die Weitergabe ist zur Durchsetzung der Ansprüche des Auftraggebers (z.B. gegenüber Versicherung, Anwalt, Gericht) erforderlich. § 9 HAFTUNG (1) Der Sachverständige haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend anders geregelt. § 10 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER (1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung erhalten Sie vor Vertragsschluss gesondert. (2) Wünscht der Auftraggeber die Ausführung der Leistung ausdrücklich bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist (z.B. dringende Begutachtung), so kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde. Hierauf wird der Auftraggeber gesondert hingewiesen. § 11 DATENSCHUTZ Der Sachverständige verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. § 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (3) Erfüllungsort ist der Sitz des Sachverständigen, soweit gesetzlich zulässig.